Regeln

  1. Die Bootsführung verlangt eine verantwortliche Person: diese ist im Zweifel vor Fahrtantritt festzulegen. Idealerweise der Steuermann.
  2. Der Ein- und Ausstieg darf nur an den dafür zugelassenen Stellen erfolgen.
  3. Es darf nur in der Zeit von 9.00 – 19.30 Uhr mit Booten gefahren wrden, die Bootsfahrer haben spätestens bis 19.30 Uhr das Wasser zu verlassen.
  4. Kiesinseln dürfen nicht betreten werden und sind möglichst weiträumig zu umfahren.
  5. Fahrzeuge die sich in Fahrt befinden und nicht an- oder ablegen, müssen von den Ufern der Fulda, insbesondere von Uferabbrüchen, Inseln, Wasserpflanzengesellschaften und der Ufervegetation sowie von Altarmen einen größtmöglichen Abstand einhalten. Das An- und Ablegen hat auf dem kürzesten Weg zu erfolgen.
  6. Die Benutzung von Radios, Kassettenrecordern, Musikinstrumenten und der Einsatz sonstiger Lärmquellen auf dem Wasser sind nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist das Boot fahren in alkoholisiertem Zustand.
  7. Das Zusammenbinden mehrerer Boote zu einem Floß ist nicht gestattet.
  8. Das Fahren gegen den Strom ist außerhalb der Bereiche von 50m unter- und oberhalb der Einstiegsstellen nicht zulässig.
  9. Andere Gewässerbenutzer dürfen nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
  10. Die Nutzung der Fulda sowie der Ein- und Ausstiegsstellen und Rastplätze  erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere begründet die Bezeichnung der Plätze keine Haftung für deren Zustand.