- Die Bootsführung verlangt eine verantwortliche Person: diese ist im Zweifel vor Fahrtantritt festzulegen. Idealerweise der Steuermann.
- Der Ein- und Ausstieg darf nur an den dafür zugelassenen Stellen erfolgen.
- Es darf nur in der Zeit von 9.00 – 19.30 Uhr mit Booten gefahren wrden, die Bootsfahrer haben spätestens bis 19.30 Uhr das Wasser zu verlassen.
- Kiesinseln dürfen nicht betreten werden und sind möglichst weiträumig zu umfahren.
- Fahrzeuge die sich in Fahrt befinden und nicht an- oder ablegen, müssen von den Ufern der Fulda, insbesondere von Uferabbrüchen, Inseln, Wasserpflanzengesellschaften und der Ufervegetation sowie von Altarmen einen größtmöglichen Abstand einhalten. Das An- und Ablegen hat auf dem kürzesten Weg zu erfolgen.
- Die Benutzung von Radios, Kassettenrecordern, Musikinstrumenten und der Einsatz sonstiger Lärmquellen auf dem Wasser sind nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist das Boot fahren in alkoholisiertem Zustand.
- Das Zusammenbinden mehrerer Boote zu einem Floß ist nicht gestattet.
- Das Fahren gegen den Strom ist außerhalb der Bereiche von 50m unter- und oberhalb der Einstiegsstellen nicht zulässig.
- Andere Gewässerbenutzer dürfen nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
- Die Nutzung der Fulda sowie der Ein- und Ausstiegsstellen und Rastplätze erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere begründet die Bezeichnung der Plätze keine Haftung für deren Zustand.